Biathlon

 

 

Biathlon (griechisch: Doppelkampf) ist eine vornehmlich im Winter ausgetragene Sportart, die sich aus den Disziplinen Skilanglauf und Schießen zusammensetzt. Die wichtigsten Biathlon-Wettkämpfe werden von der Internationalen Biathlon Union (IBU) veranstaltet. Damit ist Biathlon der einzige Skisport, der nicht von der Fédération Internationale de Ski (FIS) reglementiert wird. Der Biathlon-Sport wurde konsequent und erfolgreich zu einer Sportart weiter entwickelt, die publikumswirksam über das Fernsehen vermarktet werden kann. Seit den späten 1980er Jahren wird beim Biathlon in der Skating-Technik gelaufen.

Disziplinen

Einzel

Der Einzellauf ist die älteste Biathlondisziplin. Die Athleten starten einzeln nacheinander. Der Startintervall beträgt dabei 30 Sekunden. Die Streckenlänge variiert zwischen 20 km bei den Männern und 15 km bei den Frauen. Es sind jeweils zwei Liegend- und Stehendschießen zu absolvieren, wobei jeder Fehler mit einer Strafzeit von einer Minute geahndet wird. Bei Weltcupveranstaltungen wird die längste Strecke im Biathlonzirkus, aufgrund ihres für das Fernsehen relativ unspektakulären Spannungsbogens, nur noch selten gelaufen.

Sprint

Die Biathleten starten in einem 30-Sekunden-Intervall einzeln hintereinander. Die Distanz beträgt bei den Männern 10 km und bei den Frauen 7,5 km. Es wird je einmal liegend und stehend geschossen, wobei jeder Fehler mit einer etwa 25 Sekunden dauernden Strafrunde von 150 m Länge geahndet wird. Der Sprint ist mittlerweile die am häufigsten ausgetragene Disziplin im Biathlon-Weltcup.

Verfolgung

Die auch als Jagdrennen bezeichnete Disziplin wird seit 1996 im Weltcup und seit 1997 bei Weltmeisterschaften ausgetragen. Startberechtigt sind die besten 60 Athleten des Sprintbewerbes. Die Startreihenfolge und Starintervalle richten sich nach den dabei erzielten Zeiten. Die Distanz des eigentlichen Verfolgungsrennens, das am nächsten Tag ausgetragen wird, beträgt dabei 12, 5 km bei den Männern und 10 km bei den Frauen. Es müssen je zwei Schießprüfungen im Liegend- und Stehendschießen absolviert werden, wobei für jeden Fehlschuss sofort eine Strafrunde von 150 m Länge gelaufen werden muss.

Massenstart

Der Massenstart wird seit 1998 im Weltcup gelaufen und ist damit die jüngste Biathlon-Disziplin. Die Läufer starten gleichzeitig über die 15 bzw. 12,5 km lange Strecke. Startberechtigt sind nur die 30 bestplatzierten Biathleten im Weltcup. Jeder Fehlschuss bei den zwei Liegend- und Stehendschießen wird mit einer Strafrunde von 150 Metern bestraft. Wegen der benötigten breiten Starttrasse kann dieser Wettbewerb nur in wenigen Weltcuporten ausgetragen werden. Er gehört aber auf Grund der durch das Gedränge auf der Startbahn oftmals hervorgerufenen Stürze zu den spannendsten und beliebtesten Disziplinen des Biathlon.

Staffel

Eine Staffel besteht aus vier Athleten einer Nation und eines Geschlechts. Gestartet wird mittels Massenstart, wobei jeder Athlet eine Distanz von 7,5 km (Männer) bzw. 6 km (Frauen) zu laufen hat, bevor er an den nächsten Läufer seines Teams übergeben darf. Bei je einer liegend und stehend zu absolvierenden Schießprüfung darf jeder Athlet dreimal nachladen. Ein Fehlschuss wird mit einer Strafrunde von 150 Metern geahndet.

Bei den Frauen wurden die Distanzen mehrfach geändert. Zu Beginn hatten drei Biathletinnen je 5 km zu absolvieren, später liefen vier Athletinnen jeweils 7,5 km. In den letzen Jahren werden aber zumeist nur noch Distanzen über 6 km gelaufen.

Kadersportler:

Alina Nußbicker LK
Nils J. Schneiderling LK
Samuel Kraatz NK 2
Rosalie Unglaube LK
Karl-Julian Schütze NK 2
Antonia Schramm LK
Lena Siegmund NK 2
Luca Anding LK
   
Fritz Seidel LK
Til Zimmermann LK
Luca Tizian Eberhardt LK
Felix Schmidt LK
Justus Teiche LK
Vincent Fuchs LK
Leon-Maurice Eberhardt LK
Ole Gebstedt LK
Johann Alfred Fischer LK
Connor Münch LK
   
Helena Petter LK
Inga Ducke LK
Emely Eibisch LK
Lilian Zurawski LK
Noelle Heisig LK
 

 

Nina Gier LK
Marlene Luthardt LK
Noemi Triebel LK
Janne-L. Weigelt LK
Anna-Maria Greiner LK
Hannes Lipfert LK
Justus E. Hövel LK
Pepe Scheffler LK
Benjamin Tyss LK
Nina Wenzel LK
   
Kimi L. Funk LK
Christoph Preuße LK
Carlotta Nößler LK
Paula L. Pfauch LK
Nelly Becher

LK

Maria Ternova LK
   

 

Informationen und Ergebnisse findet man hier: http://www.thueringer-skiverband.de/index.php

 

 

Nutzungsordnung PC-Räume

 

 

Anmeldeformular  (Bitte den Link anklicken!)

 

 

 

Hausordnung, Nutzerordnung PC-Räume, Fernzugriff auf den Schulserver

Hausordnung des Staatlichen Sportgymnasiums Oberhof        

( Eliteschule des Sports mit angegliedertem Regelschulteil)

 Allgemeines

 - Die Festlegungen des Thüringer Schulgesetzes, der Thüringer Schulordnung und aller damit in Verbindung stehenden Durchführungsbestimmungen und Dienstanweisungen, sowie der Ehrenkodex gelten in vollem Umfang.

-  Oberste Prinzipien des Umgangs miteinander sind für Lehrer/innen und Schüler/innen gegenseitige Achtung, Höflichkeit und Fairness.

-   Alle Angehörigen der Schule und die in der Schule weilenden Gäste haben sich so zu verhalten, dass Personen oder Sachen nicht gefährdet werden. Es ist alles zu unterlassen, was den Schulablauf stören könnte, außerdem ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten und unnötiger Lärm zu vermeiden.

-  Jeder Schüler des Sportgymnasiums hat die Pflicht, optimale sportliche und schulische Leistungen anzustreben. Er nimmt regelmäßig, pünktlich und aktiv am Unterricht teil und unterlässt alles, was den geregelten Unterricht stören kann.  Versäumter Unterrichtsstoff ist selbstständig in Absprache mit den Fachlehrern zeitnah nachzuholen.                                                                                          

Förderunterricht steht dem Schüler prinzipiell nur dann zu, wenn er alle Möglichkeiten der schulischen Ausbildung optimal genutzt hat.

Im gesamten Schulgelände herrschen generelles Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.

Verhalten im Unterricht und im Schulhaus

 -    Schüler und Lehrer finden sich mindestens 5 Minuten vor Beginn der 1. Stunde in den Unterrichtsräumen ein.

-     Jeder Schüler ist verpflichtet, zu Beginn der Unterrichtsstunde an seinem Platz zu sein und die für den Unterricht notwendigen Materialien ausgepackt zu haben.

-     Kommt ein Schüler durch eigenes Verschulden zu spät, hat er sich zu entschuldigen.

-     Das Abmelden im Krankheitsfall erfolgt so, wie es in der Anlage zur Hausordnung festgelegt ist

-     Beim Nichterscheinen des Fachlehrers meldet sich der Klassensprecher nach 5 Minuten im Sekretariat.

-     Über nicht vorhandene Hausaufgaben oder Gründe, die zur Befreiung von Leistungsbemessungen in dieser Stunde führen könnten, ist der jeweilige Lehrer vor Beginn der Stunde zu informieren. Über die Bewertung des angeführten Grundes entscheidet der Lehrer.  Sollte es einzelnen Schülern nicht oder nur schwer möglich sein, eine bestimmte Hausaufgabe pünktlich zu erledigen, dann ist die Verfahrensweise grundsätzlich an dem Tag, an dem diese erteilt wird, mit dem Lehrer zu klären.

-   Es ist grundsätzlich untersagt, in den Unterrichtsstunden zu essen. Das Trinken ist erlaubt, wenn dadurch der Unterricht nicht gestört wird.  Handys oder ähnliche Geräte müssen im Unterricht ausgeschaltet sein.   

-   Stundenanfang und Stundenende legt der Lehrer fest. Der Raum ist ordentlich zu hinterlassen. Die Stühle werden nach der letzten Stunde in dem Raum hoch gestellt (siehe Reinigungsplan).

-          Für die Benutzung des Computerraums gelten gesonderte Verhaltensregeln.

Verhalten auf dem Hof und in der Pause

 -       Der Wechsel der Unterrichtsräume erfolgt zügig und rücksichtsvoll.

-       Während der großen Pause verlassen alle Schüler die Klassenräume:

                          Schüler der Klassen 5-7 gehen auf den Pausenhof,

                          Schüler der Klassen 8-12 halten sich auf dem Pausenflur oder im Internat auf.

-     Während der Hofpause ist eine disziplinierte Atmosphäre zu gewährleisten.

-     Kraftfahrzeuge und Fahrräder sind an den ausgewiesenen Stellen abzustellen, es besteht allgemeines Fahrverbot auf dem Schulhof.  

-    Das Benutzen von Skatboards, Bällen und anderen Sportgeräten während der Schulzeit ist nicht gestattet.     

-    Abfälle sind in den bereit gestellten Behältern zu entsorgen.

-     Das Schneeballwerfen ist verboten.

-     Es ist untersagt, das Schulgelände in Pausen oder Freistunden unerlaubt zu verlassen.

-     Tische und Stühle des Speisesaals sind nach dem Essen sauber und ordentlich zu verlassen. Speisen für das 2. Frühstück sind in hygienischen Behältern aufzubewahren.

 Sonstiges

 -     Alle wichtigen Vorkommnisse (Unfälle, Diebstähle, Zerstörungen o.ä.) sind sofort im Sekretariat zu melden.

-      Die Bestimmungen des Brandschutzes sind konsequent einzuhalten.

-      Bei Alarm sind die Richtlinien des Alarm- und Evakuierungsplanes zu beachten.

-     Für das Internat, die Turnhalle und die Fachräume gelten gesonderte Regelungen. Regelmäßige Belehrungen sind im Klassenbuch durch Klassenlehrer und Fachlehrer nachzuweisen.

-     Um einen geordneten Arbeitsablauf an der Einrichtung zu sichern, sind vor allem die Sprechzeiten des Sekretariats und der Verwaltung zu beachten.

-     Kleinere Verstöße gegen die Hausordnung ziehen in der Regel Gespräche mit dem Aufsichtslehrer, dem Klassenleiter, Ermahnungen oder Verwarnungen nach sich.

Über wiederholte oder gröbere Verstöße werden Eltern und Schulleitung informiert und Ordnungsmaßnahmen angedroht.

Sollten diese Maßnahmen nichts nützen oder das Vergehen Ordnung und Sicherheit grob gefährden bzw. den Schulablauf deutlich  beeinträchtigen, werden Ordnungsmaßnahmen entsprechend der Schulordnung unverzüglich eingeleitet.

-    Bei vorsätzlichen Zerstörungen werden die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte zu Regressleistungen herangezogen (Eigenleistung bzw. Entrichtung der tatsächlich entstandenen Kosten)

-   Bestimmte Dinge, die sich im Laufe des Schuljahres ergeben, können durch Anweisungen der Schulleitung geklärt werden.

 Alle an der Schule tätigen Personen und Gäste verpflichten sich, diese Hausordnung einzuhalten.  

 Die Hausordnung tritt nach Absprache mit der Schulkonferenz per Anordnung des Schulleiters in Kraft. Änderungs- und Ergänzungswünsche sollten rechtzeitig der Schulleitung vorgetragen werden.

In der letzten Beratung der Schulkonferenz in diesem Schuljahr wird die dann aktuelle Fassung abschließend beraten und beschlossen.

Aus aktuellen Anlässen werden Benutzer- und sonstige Ordnungen als Anlagen beigefügt.               

 

Nutzungsordnung zum Gebrauch von Computereinrichtungen am SGO

A. Allgemeines

Die Nutzungsordnung als Ergänzung zur gültigen Hausordnung der Schule gilt für die Benutzung der schulischen Computereinrichtungen am SGO innerhalb und außerhalb des Unterrichts. Sie trägt dazu bei, einen optimalen Zustand dieser Einrichtungen zu gewähren als Voraussetzung dafür, dass jederzeit effektiv mit den neuen Medien gearbeitet werden kann.

 

B. Regeln

Aufsicht

Die Computerräume 256 und 258 sind nur in Begleitung einer aufsichtsführenden Person zu betreten und zu nutzen. Aufsichtsführende Personen sind Lehrkräfte dieser Schule sowie von der Schulleitung autorisierte Personen.

Die Computerplätze im oberen Flur des Zentralgebäudes sind in der Zeit von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr frei zugänglich und nutzbar.

Verhalten im Raum

Mobiliar, Hard- und Software sind pfleglich zu behandeln. Veränderungen der Installation und der Konfiguration sowie sonstige Manipulationen an Arbeitsstationen und am Netzwerk sind grundsätzlich untersagt. Etwaige Störungen oder Schäden sind der Aufsicht zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Das Einnehmen von Speisen und Getränken am oder in unmittelbarer Nähe des PCs, ist nicht erlaubt. Taschen und Garderobe sind an den dafür bestimmten Plätzen aufzubewahren.

Anmeldung und Abmeldung (Nicht gültig für die Arbeitsstationen im Flur!)

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort, womit sie sich an den Computern der Schule und im Internet anmelden können.

Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen sind die Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Passwort ist, abgesehen davon, dass es dem Administrator ohnehin zugänglich ist, der Schule bei Bedarf jederzeit zur Verfügung stellen. Verboten ist das Arbeiten unter einem fremden Passwort. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, diesen Umstand der Schule sofort mitzuteilen. Nach Beendigung der Computernutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler im System abzumelden.

 

 

Softwarenutzung

An den Computern darf nur für die Schule lizenzierte und vom Administrator installierte Software benutzt werden, ohne diese zu verändern oder zu vervielfältigen. Es ist deshalb außerdem ausdrücklich untersagt, eigenständig andere Software zu installieren und / oder zu nutzen.

Datensicherung

Das Benutzen von privaten Datenträgern, z. B. für Präsentationen, muss vom Aufsichtsführenden gestattet werden. Er ist berechtigt, solche Datenträger inhaltlich und auf Virenfreiheit zu überprüfen. Das Abspeichern von Daten ist nur auf dem vom Administrator vorgesehenen Speichermedium und Speicherplatz (Verzeichnissen) möglich. Alle auf den Computern befindlichen Daten unterliegen dem möglichen Zugriff der Schule. Das unberechtigte Ablegen großer Datenmengen ist nicht erlaubt. Alle individuell von Schülern abgespeicherten Daten werden in der Regel nach sechs Monaten, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht.

An den Arbeitsstationen im Flur ist das Abspeichern von Daten nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Sekretariat auf privaten Sticks möglich.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Schülerinnen und Schüler dürfen nur zu Themen recherchieren, die vorher mit der Schule abgesprochen wurden. Werden pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Schule Mitteilung zu machen. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. Es ist den Schülerinnen und Schülern untersagt, über den Internetzugang der Schule kostenpflichtige Seiten aufzurufen, Bestellungen aufzugeben und Verträge zu schließen.

E-Mail-Nutzung

Zusammen mit der Zugangsberechtigung erhält jeder Benutzer die Möglichkeit E-Mails zu empfangen oder zu versenden. Werden Informationen oder E-Mails unter dem Absendernamen der Schule versandt, sind die allgemein anerkannten Umgangsregeln (Netiquette) zu beachten.

Kosten

Die Nutzung von Online-Diensten verursacht Kosten. Ihre Nutzung für private Zwecke ist nicht zulässig. Insbesondere ist es untersagt, Chaträume zu besuchen und an Chats teilzunehmen.

Ausdrucke außerhalb des unmittelbaren Unterrichtsgeschehens sind von den Schülern zu bezahlen. Je bedruckter Seite sind 0,05€ zu entrichten. Dies ist ein symbolischer Preis für die entstehenden Kosten (Papier, Tintenpatronen), die in Wirklichkeit höher liegen.

 

C. Datenschutz

Alle Daten, die sich auf den Arbeitsstationen und dem Server befinden, können von der Schule jederzeit eingesehen werden. Jede An- und Abmeldung am PC und im Internet wird protokolliert. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf den Schutz persönlicher Daten auf Datentechnik der Schule vor dem unbefugten Zugriff Dritter.

 

D. Schlussvorschriften

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der gültigen Hausordnung der Schule und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die protokolliert wird.

Nichtbeachtung von gesetzlichen Bestimmungen (z. B. des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts) können zivil- oder strafrechtliche Folgen haben. Es ist insbesondere verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder weiterzugeben.

Die Rechner dürfen nicht zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungserklärung des Schülers/ der Schülerin:

Name/ Klasse:_______________________________________________________________

Ich verpflichte mich, die in der Nutzungsordnung zum Gebrauch von Computereinrichtungen am SGO beschriebenen Grundsätze und Regeln zu beachten und einzuhalten.

________________________________________________________________

Datum Unterschrift des Schülers/ der Schülerin

 

Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten:

Ich habe die in der Nutzungsordnung für Computereinrichtungen am SGO genannten Grundsätze und Regeln zur Kenntnis genommen.

________________________________________________________________

Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

 

Einverständniserklärung des Schülers/ der Schülerin:

Name/ Klasse:_______________________________________________________________

Ich bin damit einverstanden, dass Fotos und Texte mit meinem Namen, Wettkampfergebnissen und Angaben zu besonderen schulischen und außerschulischen Leistungen auf der Homepage des SGO veröffentlicht werden.

_________________________________________________________________________

Datum Unterschrift des Schülers/ der Schülerin

 

Einverständnis der Erziehungsberechtigten:

Ich bin damit einverstanden, dass Fotos und Texte mit dem Namen, Wettkampfergebnissen und Angaben zu besonderen schulischen und außerschulischen Leistungen meines Sohnes/ meiner Tochter auf der Homepage des SGO veröffentlicht werden.

_________________________________________________________________________

Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

 

 

 

 

Regelung zur Nutzung des Internets im Internat sowie zur Nutzung des Fernzugriffs auf Ordner des Schulnetzes

 

  1. I. Regelung zur Nutzung des Internets im Internat

 

Im Zuge des Neubaus des Internates unseres Sportgymnasiums erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in ihrem Zimmer Angebote des Internets zu nutzen. So haben die Schüler zukünftig die Möglichkeit, sich noch besser auf den Unterricht vorzubereiten, indem sie nun auch im World Wide Web zu Unterrichtsthemen recherchieren können. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich mit Klassenkameraden, die zu Wettkämpfen oder Lehrgängen unterwegs sind, auszutauschen.

Dazu wurde ein neues Netzwerk eingerichtet. Alle Schüler, die Nutzer dieses Netzwerkes sind erkennen folgende Regelungen an:

 

1.         Die Schulleitung kann auf schriftlichen Antrag der Schülerin / des Schülers die Freischaltung der Netzdosen im Internatszimmer veranlassen. Grundlage dazu ist die Anerkennung dieser Regelungen durch Unterschrift des Schülers / der Schülerin sowie dessen / derer Erziehungsberechtigten. Ein entsprechendes Antragsformular ist im Anhang zu finden.

 

2.         Der gesamte Datenverkehr wird überwacht und protokolliert.

 

3.         Die Nutzung beschränkt sich nur auf kostenlose Angebote. Für erfolgte Handlungen      sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich. Eventuell verursachte Kosten     sind deshalb von den Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten zu tragen.

Es ist den Schülerinnen und Schülern untersagt, über den Internetzugang des      Internates / der Schule kostenpflichtige Seiten aufzurufen, Bestellungen aufzugeben        und Verträge zu schließen.

 

4.         Das Internat / die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Die Inhalte werden mittels eines Filters geprüft. Sollten dennoch pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte versehentlich aufgerufen werden, ist die Anwendung zu schließen und der Schulleitung / Internatsleitung Mitteilung zu machen.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber-  oder Nutzungsrechte zu beachten.

 5.         Während der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist das Angebot nicht nutzbar.

 6.         Mit der Freigabe des Internets erhält jeder Benutzer die Möglichkeit E-Mails zu empfangen oder zu versenden. Werden Informationen oder E-Mails versandt, sind die allgemein anerkannten Umgangsregeln (Netiquette) zu beachten und einzuhalten!

 7.         Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann die Schulleitung die Netzdosen sperren lassen. Nichtbeachtung von gesetzlichen Bestimmungen (z. B. des Strafrechts, des  Urheberrechts und des Jugendschutzrechts) können zivil- oder strafrechtliche Folgen haben. Es ist insbesondere verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder weiterzugeben. Das Netzwerk darf nicht zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt werden.

8.        Die Nutzerordnung des PC-Raumes behält ihre Gültigkeit.

 

II. Regelung zur Nutzung des Fernzugriffs auf Ordner des Schulnetzes 

Um effektiv mit den neuen Medien arbeiten zu können, erhält jede Schülerin /jeder Schüler die Möglichkeit, von überall auf sein Laufwerk im Schulnetz zugreifen zu können. So kann er / sie Aufgabenstellungen abholen, auf dem eigenen PC bearbeiten und zur Korrektur wieder uploaden. Damit sind die technischen Voraussetzungen für E-Learning am SGO geschaffen.

Um das Angebot nutzen zu können, müssen folgende Regelungen eingehalten werden:

1.         Jede Schülerin / jeder Schüler erhält ein Kennwort zur Anmeldung am Schulnetz. Dieses Kennwort muss bei der ersten Anmeldung am Schulserver geändert werden. Der Benutzername bleibt unverändert. Das Kennwort muss unbedingt vertraulich gehalten werden. Verboten ist das Arbeiten unter einem            fremden Kennwort. Wer ein fremdes Kennwort erfährt, ist verpflichtet, diesen Umstand der Schule sofort mitzuteilen. Nach Beendigung der Computernutzung hat  sich die Schülerin oder der Schüler im System abzumelden.

2.         Veränderungen der Installation und der Konfiguration sowie sonstige Manipulationen an Arbeitsstationen in der Schule und am Netzwerk sind grundsätzlich untersagt. Etwaige Störungen oder Schäden sind der Schulleitung zu melden. Wer schuldhaft  Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

 

3.         Um das Angebot nutzen zu können, muss auf dem privaten Schüler-PC ein FTP-Client installiert werden. Wir empfehlen FileZilla.( http://www.filezilla.de/) Die Anmeldung am FTP-Server ist identisch mit der Anmeldung am Schulnetz.

4.         Im Schülerlaufwerk sind nur Dateien mit schulischem Inhalt abzuspeichern. Private Daten haben dort nichts verloren! Der Datenverkehr wird überwacht und protokolliert. Alle Daten, die sich auf den Schülerlaufwerken und damit auf dem Server befinden, können von der Schule jederzeit eingesehen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf den Schutz persönlicher Daten auf Datentechnik der Schule vor dem unbefugten Zugriff Dritter.

5.         Nichtbeachtung von gesetzlichen Bestimmungen (z. B. des Strafrechts, des  Urheberrechts und des Jugendschutzrechts) können zivil- oder strafrechtliche Folgen haben. Es ist insbesondere verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte zu speichern oder weiterzugeben.

Das Netzwerk darf nicht zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt  werden.

6.         Die Nutzerordnung des PC-Raumes behält ihre Gültigkeit.

 Die Regelung zur Nutzung des Internets im Internat sowie zur Nutzung des Fernzugriffs auf Ordner des Schulnetzes tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Oberhof, 16.12.2010           

 

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Schulleiter

 

 

 

 

 

Anhang

  1. I. Hinweise zur Nutzung des Schulnetzes im Internat

Bedingung:     Antrag auf Freischaltung der Netzdose wurde vom Schüler gestellt, Schüler  und Erziehungsberechtigte haben die Regelung zur Nutzung des Internets im Internat und zur Nutzung des Fernzugriffs auf Ordner des Schulnetzes durch Unterschrift anerkannt, Schulleitung hat den Antrag bewilligt, Dose ist  freigeschaltet worden, FTP-Client (z.B. von FileZilla) wurde auf dem privaten Schüler-PC installiert. 

1.         Starte FTP-Client! 

2.         Gib den Servernamen ein: 192.168.4.10 

3.         Gib deinen Benutzernamen und dein Kennwort (aus dem Schulnetz) ein! 

4.         Klicke auf "Verbinden"! 

Du kannst den Servernamen auch speichern. Klicke dazu auf Datei. Wähle Servermanager durch Anklicken aus.

 Klicke nun auf "Neuer Server"! 

Gib dem Server einen Namen, z.B. SGO! Gib die IP des Servers ein (192.168.4.10)

Wähle bei Verbindungsart "nach Passwort fragen" aus, gib deinen Benutzernamen und dein Kennwort ein und bestätige mit ok!

 

II. Hinweise zur Nutzung des Schulnetzes von außen über das Internet

Bedingung:           Schüler und Erziehungsberechtigte haben die Regelung zur Nutzung des Fernzugriffs auf Ordner des Schulnetzes durch Unterschrift anerkannt,  FTP-Client (z.B. von FileZilla) wurde auf dem privaten Schüler-PC installiert 

  1. Starte deinen Internetbrowser und gib in die Adresszeile ein:

https://sgo-schule.dyndns.info

 Da diese Internetseite deinem Browser noch nicht bekannt ist erschein ein Sicherheitswarnhinweis. Um die Seite zu laden musst du auf „ja“ klicken!

 Erscheint dieser Bildschirm, so musst du zum Laden der Seite auf „Laden der Webseite fortsetzen“ klicken!

 Gib nun deinen Benutzernamen und dein Kennwort ein!  

 Durch Anklicken kannst du nun einen Ordner (aus dem Schulnetz) und anschließend die entsprechende Datei auswählen. Dann öffnet sich automatisch ein neues Fenster auf deinem Bildschirm, hier musst du dann den Speicherort auf deinem privaten PC für diese ausgewählte Datei angeben.

Um eine Datei hochzuladen klickst du auf den Button "upload". Dann erscheint folgendes Fenster:

Klicke auf Durchsuchen und wähle die Datei auf deinem privaten PC aus, die du in deinen Ordner auf dem Schulserver ablegen willst. Bestätige mit "ok" und der upload beginnt!

 Unter http://filezilla.de findet man folgende Anleitung für FileZilla:

Dokumentation - Schnelleinstieg

FileZilla-FTP

Diese Anleitung zeigt Ihnen in aller Kürze die Bedienung des FileZilla-FTP-Clients. Standardmäßig braucht FileZilla nicht konfiguriert zu werden, daher können Sie direkt anfangen, mit dem Programm zu arbeiten. Bitte beachten Sie, daß die nachfolgenden Screenshots mit der englischsprachigen Programmversion angefertigt worden sind und daß bei Einstellung einer deutschsprachigen Programmoberfläche bei Ihnen stattdessen deutschsprachige Beschriftungen sichtbar sind.

1. Verbinden mit einem FTP-Server

Geben Sie die Adresse des Servers in das gleichnamige Eingabefeld der Quickconnect-Werkzeugleiste ein. Wenn es sich im einem speziellen Typ von Server handelt, z.B. einen SFTP-Server, muß der Protokollname am Anfang der Adresse angegeben werden, bei einem SFTP-Server beispielsweise muß die Adresse mit 'sftp://' beginnen. Wenn der Server nicht auf der üblichen Portnummer läuft (21 für FTP, 22 für SFTP) muß die abweichende Portnummer angegeben werden, ansonsten kann das "Port"-Eingabefeld leer bleiben. "Username" und "Password" einfach in die gleichnamigen Eingabefelder eingeben, danach auf "Quickconnect" klicken oder die [Enter]-Taste drücken, um die Verbindung zum Server herzustellen.

 

2. Navigation auf dem FTP-Server

Nach einem erfolgreichen Verbindungsversuch erscheint eine Liste mit Datei- und Ordnernamen in der rechten Seite des Hauptfensters. Der Name des aktuellen Ordners wird im "Remote Site"-Eingabefeld oberhalb der Liste angezeigt. Der Ordnername "/" steht dabei für das oberste Verzeichnis, auf das Sie als User Zugriff haben. Sie können den aktuellen Ordner wechseln, indem Sie einen Ordnernamen doppelklicken oder indem Sie den Ordnernamen im Eingabefeld eintippen und die [Enter]-Taste drücken. Sie können auch einen Datei- oder Ordnernamen mit der rechten Maustaste anklicken und "Öffnen" aus dem Kontextmenü wählen, um die Datei oder den Ordner zu öffnen. Mit dem Ordnernamen ".." hat es eine besondere Bewandnis: Der Ordner ".." bezeichnet immer den darüberliegenden Ordner, sie können mit ".." also immer in den Ordner oberhalb des aktuellen Ordners wechseln.

 

 

3. Navigieren auf dem lokalen Computer

Das Navigieren in dem Ordnern und Dateien des lokalen Computers funktioniert ganz ähnlich wie das Navigieren auf dem FTP-Server, mit einem Unterschied: Die Ordner auf dem lokalen Computer werden für eine schnellere Navigation in einer Baumstruktur dargestellt. Eine Baumstruktur steht zwar auch auf dem FTP-Server (Remote Host) zur Verfügung, aber sie ist anfangs versteckt. Um die Baumstruktur der Ordner auf dem FTP-Server sichtbar zu machen, können Sie jederzeit das Baumstruktur-Symbol in der Werkzeugleiste anklicken.

Um den aktuellen Ordner entweder auf dem lokalen Computer oder auf dem Server zu wechseln, wählen Sie einfach per Mausklick den gewünschten Ordner innerhalb der jeweiligen Baumstruktur aus.

 

4. Dateien übertragen

Sie können eine einzelne Datei übertragen, indem Sie den Dateinamen doppelklicken. Dadurch wird die Datei in die Liste der zu übertragenden Dateien übernommen und die FTP-Übertragung startet automatisch. Um Ordner und/oder mehrere Dateien zu übertragen, wählen Sie diese aus und klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Auswahl: In dem sich dann öffnenden PopUp-Menü einfach Upload bzw. Download auswählen.

 

Sie können Dateien auch mit einer Drag-and-Drop (Ziehen-und-Fallenlassen) Mausaktion von der einen auf die andere Seite übertragen. Um Dateien für eine spätere Übertragung der Warteschlange hinzuzufügen, wählen Sie die gewünschten Dateien zuerst mit der Maus aus und wählen Sie dann Add to Queue aus dem PopUp-Menü. Sie können Dateinamen auch direkt in die Warteschlange ziehen.

Wenn die Warteschlange vorbereitet ist, klicken Sie auf den Button, um den Transfer der Dateien zu starten.

 

 

Antrag auf Freischaltung des Internets im Internat

 

Hiermit beantrage/n ich/wir die Freischaltung des Internets im Internat für unsere Tochter / unseren Sohn:

Name, Vorname: _______________________   Klasse: ______

Zimmer: ____________________________________________

Netzdose: __________________________________________.

Die Regelungen zur Nutzung des Internets im Internat sowie die Regelungen zur Nutzung des Fernzugriffs auf Ordner des Schulnetzes sind mir/uns bekannt und werden von mir/uns akzeptiert und eingehalten.

 

_____________________      _________________________

Ort, Datum                                                           Unterschrift der Erziehungsberechtigten

 

_____________________      _________________________

Ort, Datum                                                           Unterschrift der Schülerin/des Schülers

Bob

Der Bobsport ist eine Wintersportart, die Ende des 19. Jahrhunderts in der Schweiz von Engländern entwickelt wurde und Teil des olympischen Programms bei den Olympischen Winterspielen ist. Der Bobsport ist mit dem Rodeln eng verwandt. Er kann als Königsklasse des Schlittensports bezeichnet werden. Die Technik des Sportgeräts spielt hier noch eine größere Rolle als beim Rodeln.

Die Bahn

Die Fahrten im Bobsport finden auf einer (heute meist künstlich angelegten) 1200 bis 1600 m langen vereisten Bobbahn statt.

Die Zahl der Bobbahnen ist weltweit sehr gering. Vier davon sind in Deutschland: Winterberg, Königssee (erste Kunsteisbahn der Welt) (Olympiabahn 1936), die angeblich schwerste Bahn der Welt in Altenberg (Sachsen) sowie in Oberhof (nur Rennrodel-Bahn).

Fast alle Bobbahnen verfügen heute über Kunsteis. Die einzige Natureis-Bobbahn, auf der Weltcup-Rennen gefahren werden, befindet sich in St. Moritz. Auf dieser wurden 1928 und 1948 die Bobrennen der Olympischen Winterspiele ausgetragen.

Mehr Informationen und Ergebnisse hier:   http://www.bsd-portal.de/

Kadersportler:

Name Kaderstatus
   
   

 

Skeleton

Skeleton (engl.: Skelett) ist eine Sportart, bei der die Athleten mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 120 km/h bäuchlings auf einem speziellen Rodelschlitten durch einen Eiskanal rasen. Olympisch ist diese in zwei Durchgängen ausgetragene Sportart für Männer und Frauen.

Regeln in Kürze

Skeleton-Wettbewerbe werden auf Bobbahnen ausgetragen. Die Fahrer starten im Stehen und springen nach einem kurzen Anlauf auf den Stahlschlitten. Es darf nur auf dem Bauch liegend gefahren werden.

Der Skeleton besteht aus einer seitlich hochgezogenen starren Wanne mit Haltebügeln sowie seitlichen Prallbügeln vorn und hinten. Die Schlittenlänge liegt zwischen 80 cm und 120 cm, außerdem muss er eine Gesamthöhe von 8 cm bis 20 cm besitzen. Sowohl das Mindestgewicht als auch das Höchstgewicht sind reglementiert. (Minimum 33 kg; Maximum Frauen:35 kg, Herren 43 kg)

Die Skeletonfahrer tragen einen einteiligen Stoffanzug, einen leichten Schutzhelm mit Kinnschutz sowie Spezialschuhe mit 7 mm Spikes (max. 8).

Die Wettbewerbe bestehen aus zwei am selben Tag ausgetragenen Rennen. Die 20 (Herren) bzw. die 12 (Frauen) Bestplatzierten des ersten Durchgangs qualifizieren sich für den zweiten und entscheidenden Lauf.

Kadersportler:

Viktoria Hansova NK 1
Martin Buchheim NK 2
Laura Schulz NK 2
Cosima Sebastian NK 2
Tim Häfner NK 2
Justin Jäger NK 2
Hannah Recknagel LK
   
   

 

Mehr Informationen und Ergebnisse hier:   http://www.bsd-portal.de/

 

 

 

Rennrodeln

Rodeln (vom oberdeutschen / schweizerischen rotteln: rütteln, schütteln) ist ursprünglich eine winterliche Fortbewegungsart, einen Berg mittels Rodelschlitten hinunter zu fahren. Verbreitet wird dies auch von Kindern und Erwachsenen ausgeführt, weil es Spaß macht.

Kunstbahnrodeln

Bei diesem Sport wird auf einer Kunsteisbahnen gerodelt, wobei der Fahrer auf dem Rücken liegt. Gelenkt wird durch Beindruck und Verlagerung des Oberkörpers. Die ideale Fahrweise ist dabei, sich so flach wie möglich auf dem Rodel zu halten.

Wettbewerbe finden in drei Disziplinen statt: Einzel (Frauen und Männer) und Doppelsitzer (Männer). Bei Internationalen Meisterschaften kommt teilweise auch ein Mannschaftswettbewerb (beide Einzel und Doppelsitzer) hinzu.

Der Rodelsport ist seit 1964 Olympiadisziplin. Zudem finden Weltmeisterschaften seit 1955 statt. Artverwandt mit dem Rodeln ist Skeleton, welches, im Gegensatz zum Rodeln, auf dem Bauch liegend gefahren wird. Als dritte Art hat sich in den letzten Jahren das Fahren auf Naturbahnen etabliert, wobei die Fahrer am ehesten an das normale Schlittenfahren herankommen, sowohl, was das Gerät betrifft, als auch wegen der teilweise aufrecht sitzenden Fahrweise.

Kadersportler:

Niklas Zehner NK 1
Maximilian Kührt NK 1
Antonia Pietschmann PK
Elisa-Marie Srorch NK 1
Pauline Paatz NK 2
   
Josephine Buse LK
Luca Theile  NK 1
Clara-Linda Ruß LK
Helena Trampe NK 2
Stella Florschütz NK 2
Julien Kohlschmidt NK 2
   
Tim Hofmann NK 2
Marie Sauerteig NK 2
Hannah-Lene Puy NK 2
Lina Peterseim NK 1
Fiona Groll LK
   
Leander Nitsche LK 2
Elena Diyachenko LK 2
Elias Kämpf LK 2
Aaron Schlegelmilch LK 2
Romy Wald LK 2
Linus Knolle LK 2
Wilhelm Haupt LK 2
Anton Krügerke LK 2
Jonathan Wiese LK 2
Julia Zehner LK 2
   
   
   
   
     

 

Mehr Informationen und Ergebnisse hier:   http://www.bsd-portal.de/

 

 

 

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